DIE GVL

  • Die GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, vertritt die ihr übertragenen Urheberrechte der Interpreten, Musiker, Tonträgerhersteller und Schauspieler.

 

VERBANDSNACHLASS

  • Den Mitgliedern der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ein Rabatt von 20 Prozent auf die GVL-Gebühren eingeräumt. 

 

GVL-TARIFE

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