• Die Gebühren für die GVL betragen grundsätzlich 20 Prozent der jeweiligen GEMA-Wiedergabetarife. Für die Tarife von Hörfunk, Fernsehen und Groß-
    bildschirmen sowie für den Discothekentarif beträgt der GVL-Aufschlag 26 Prozent. 

    Leider will sich die GVL an diesen marktüblichen Tarifen nicht mehr festhalten lassen und forderte eine Erhöhung auf 100 Prozent. Aus diesem Grund hat sie die Bundesvereinigung der Musikveranstalter vor der urheberrechtlichen Schiedsstelle, dem OLG München und dem BGH  „verklagt“ und sogar das Bundesverfassungsgericht angerufen. Das Verfahren fand im Jahr 2019 seinen finalen Abschluss, das GVL-Begehren auf Tariferhöhung wurde in Gänze zurückgewiesen. Somit bleibt es bei den bisherige Zuschlägen von 20 % bzw. 26 %.

  • Verbandsmitglieder erhalten auf alle an die GVL zu zahlenden Gebühren einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent. Die GVL hat das Gebühren-Inkasso auf die GEMA übertragen.