Berlin, Dezember 2024 – Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) haben sich nach langen Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media auf einen neuen Gesamtvertrag geeinigt. Dieser regelt die Vergütung für die Weitersendung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen an bereitgestellte Empfangsgeräte und/oder die öffentliche Wiedergabe dieser Programme durch Zuführung von Sendesignalen an bereitgestellte Empfangsgeräte in Gastzimmern von Beherbergungsbetrieben („Hotelsendetarif“). Der Gesamtvertrag schließt nahtlos an die bisherige Regelung an und hat eine Laufzeit vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028.
BVMV/ DEHOGA stärkt ihre Mitglieder
Die Verhandlungsergebnisse unterstreichen die zentrale Rolle der BVMV als starke Interessenvertretung für eine Vielzahl von Musiknutzern. Dank des Einsatzes der BVMV/DEHOGA bleiben die Kostensteigerungen für Mitglieder moderat.
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Die Mannschaften für das Halbfinale der Fußball-EM 2024 stehen fest und es werden nun die letzten Spiele in München, Dortmund und Berlin ausgetragen. Viele gastronomische Betriebe und Veranstalter haben in ihren Lokalen und Locations Bildschirme oder Leinwände aufgestellt, damit ihre Gästen die Partien live am TV verfolgen können
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Die Fußball-Europameisterschaft – UEFA EURO 2024 – findet in diesem Sommer in Deutschland statt. Sie startet am 14. Juni (Freitag) mit dem Eröffnungsspiel Deutschland gegen Schottland in München und endet am 14. Juli (Sonntag) mit dem Finale in Berlin. Die insgesamt 51 EM-Spiele werden live im TV übertragen.
Die BVMV konnte mit der GEMA wieder einen unbürokratischen EM-Sondertarif verhandeln (FS-Sondertarif EM 2024).
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Jährlich gibt die Bundesvereinigung der Musikveranstalter für ihre Mitglieder ein
GEMA-Handbuch heraus. Es soll den Mitgliedern der Bundesvereinigung als Leit-
faden dienen und die Anwendung der GEMA-Tarife erleichtern.
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Mit Beginn des neuen Jahres gelten für Abschlüsse von Sky-Verträgen /Abos neue Regelungen. Mit den Änderungen verbunden sind nicht nur Preisanpassungen, sondern auch das Vorgehen zur Einholung von erforderlichen Lizenzen/Erlaubnisse bei der Verwertungsgesellschaft GEMA.
Bisher war die Lizenz für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen im Sky-Abonnement enthalten. Mit Zahlung des Abo-/Vertrags-Preises an Sky war auch die Gebühr an die GEMA für die urheberrechtliche Vergütung abgegolten. Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2024.