• Die GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, vertritt die ihr übertragenen Urheberrechte der Interpreten, Musiker, Tonträgerhersteller und Schauspieler. Den Mitgliedern der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ein Rabatt von 20 Prozent auf die GVL-Gebühren eingeräumt.
  • Siehe auch www.gvl.de