- Die GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, vertritt die ihr übertragenen Urheberrechte der Interpreten, Musiker, Tonträgerhersteller und Schauspieler.
  
		
			 
	
		
	
		
		
			
		
			
		
			
		
			 - Den Mitgliedern der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ein Rabatt von 20 Prozent auf die GVL-Gebühren eingeräumt.