• Die ZWF, Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen, ist ein Zusammenschluss von fünf Verwertungsgesellschaften (u.a. auch VG Bild-Kunst), die die Rechte der bildenden Künstler, Fotografen, Grafikdesigner, aber auch der am Film beteiligten Urheber wie Regie, Kamera, Schnitt, Bühnenbild oder Kostüm wahrnehmen. Die ZWF hat das Gebühren-Inkasso auf die GEMA übertragen. Den Mitgliedern der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ein Rabatt von 20 Prozent auf die ZWF-Gebühren eingeräumt.
  • Siehe auch unter www.bildkunst.de