Berlin, Dezember 2024 – Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) haben sich nach langen Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media auf einen neuen Gesamtvertrag geeinigt. Dieser regelt die Vergütung für die Weitersendung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen an bereitgestellte Empfangsgeräte und/oder die öffentliche Wiedergabe dieser Programme durch Zuführung von Sendesignalen an bereitgestellte Empfangsgeräte in Gastzimmern von Beherbergungsbetrieben („Hotelsendetarif“). Der Gesamtvertrag schließt nahtlos an die bisherige Regelung an und hat eine Laufzeit vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028.
BVMV/ DEHOGA stärkt ihre Mitglieder
Die Verhandlungsergebnisse unterstreichen die zentrale Rolle der BVMV als starke Interessenvertretung für eine Vielzahl von Musiknutzern. Dank des Einsatzes der BVMV/DEHOGA bleiben die Kostensteigerungen für Mitglieder moderat.
Deutliche Reduzierung der ursprünglichen Forderungen
Seit 2020 hat der aktuelle Tarifsatz von 6,32 Euro (zzgl. USt.) pro Jahr und Zimmer ohne Erhöhung gegolten. Nunmehr standen wieder Tarifanpassungen an. Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen konnte die BVMV/DEHOGA die in diesem Jahr neu gestellte Forderung der Corint Media erheblich reduzieren und sich auf Vergütungsanpassungen in zwei Stufen über vier Jahre einigen:
Exklusiver Vorteil für BVMV/ DEHOGA-Mitglieder: 20% Gesamtvertragsrabatt
Die Beträge beinhalten bereits den Gesamtvertragsrabatt von 20%, von dem die BVMV-/DEHOGA-Mitglieder profitieren. Im Vergleich dazu bleibt der Tarif für Nichtmitglieder entsprechend höher und wird separat durch Corint Media bekanntgegeben.
Die Abrechnung der Vergütung erfolgt durch die GEMA, die als Inkassobevollmächtigte für Corint Media agiert. Bei unterjährigem Beginn oder Ende eines Einzelvertrages wird der Betrag anteilig berechnet.
Weitere Informationen zum Gesamtvertrag/Tarifen [Link Corint Media]
Kontakt:
Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV)
c/o DEHOGA Bundesverband
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
E-Mail: info@veranstalterverband.de
Fon + 49 (0) 30 / 726 252-56
Website: https://www.veranstalterverband.de/
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Die Corint Media fordert bereits seit 2013 einen neuen Zuschlag auf die GEMA-Tarife für TV und Radio, da ihr offensichtlich entsprechende Filmurheberrechte und Moderatorenrechte der privaten Fernseh- und privaten Radiosender übertragen wurden.
In sehr schwierigen und über 1,5 Jahre dauernden Verhandlungen konnte jetzt die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der Corint Media eine Übergangsregelung treffen, bis gegebenenfalls durch die Aufsichtsbehörde oder die Gerichte abschließend geklärt ist, wie viele Rechte die Corint Media tatsächlich hat, wie diese zu bewerten sind und ob dann die Tarife der anderen Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Wort) noch angemessen sind oder eventuell reduziert werden müssten.
Ab dem 1.1.2015 wird die Corint Media auf die jeweiligen GEMA-TV-Tarife einen Zuschlag für Verbandsmitglieder von 20% (Nichtmitglieder 25%) sowie auf die jeweiligen GEMA-Radio-Tarife einen Zuschlag in Höhe von 12% (Nichtmitglieder 15%) erheben. Das Inkasso wird von der GEMA durchgeführt. Für Verbandsmitglieder konnten deutlich höhere Forderungen und insbesondere Nachforderungen für die letzten 2 Jahre abgewehrt werden. Nichtmitglieder müssen hingegen mit entsprechenden Nachforderungen rechnen.
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Gegen massive Erhöhungen im Hotelsendetarif (Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen auf Hotelzimmer) hatten sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und der DEHOGA zur Wehr gesetzt und in den letzten 2,5 Jahren ein Schiedsstellenverfahren gegen die Corint Media geführt. Mit Erfolg! Die Forderung der Corint Media in Höhe von 8,70 Euro pro Zimmer/Jahr ist genauso vom Tisch, wie Nachforderungen für die Jahre 2012 und 2013. Dadurch konnten der Hotellerie mehrere Millionen Euro erspart bleiben.
Nach Vorliegen der Schiedsstellenentscheidung einigten sich die Verbände jetzt mit der Corint Media auf eine Gebühr -wie in 2014- in Höhe von nur 6,00 Euro pro Zimmer/Jahr bis Ende 2019 (Nichtmitgliedertarif: 7,50 Euro). Durch das Schiedsstellenverfahren und die harten, langwierigen Verhandlungen konnten Belastungen in Höhe von ca. 16 Millionen für die nächsten 5 Jahre abgewehrt werden!
Ab dem 1.1.2020 beträgt der Hotelsendetarif fix bis zum 31.12.2022 für Verbandsmitglieder 6,32 Euro / Zimmer / Jahr (für Nichtmitglieder: 7,90 Euro).