Sehr gute Nachrichten für alle Musikveranstalter und Betriebe mit TV-Geräten: Die BVMV hat mit dem DEHOGA und dem HDE einen wichtigen juristischen Erfolg gegen die GEMA erzielt. Für viele Verträge im Tarif für Fernsehsendungen (FS-Tarif) gelten günstigere Konditionen, und Sie können sich zu viel gezahlte Gebühren erstatten lassen.
Infolge eines Urteils des OLG München zugunsten unserer Mitglieder müssen die Größenschwellen für Fernsehgeräte neu gestuft werden. Betriebe, die TV-Geräte bis 65 Zoll nutzen, profitieren von den günstigeren Kleinbildschirm-Tarifen.
DIE NEUEN REGELUNGEN AUF EINEN BLICK
In den vergangenen Jahren mussten TV-Geräte ab 42 Zoll oft nach den teureren Großbildschirm-Tarifen (basierend auf der Raumgröße) abgerechnet werden. Nach dem Urteil des OLG München, das die BVMV mit dem DEHOGA und dem HDE erstritten hat, gilt jedoch folgende Einteilung:
RÜCKZAHLUNGEN FÜR DAS JAHR 2025 SICHERN
Die GEMA setzt diese Änderungen aktuell rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 um. Für weiter zurückliegende Zeiträume befinden sich die BVMV und ihre Mitglieder DEHOGA und HDE weiterhin in Verhandlungen mit der GEMA.
WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?
Antragsberechtigt sind alle Nutzer, die für die Wiedergabe von Fernsehsendungen TV-Geräte zwischen 42 Zoll und maximal 65 Zoll nutzen und für den Zeitraum 2025 einen Vertrag mit der GEMA zum FS-Tarif geschlossen haben.
Andere Tarife, insbesondere auch die Tarife WR-S und BT, sind in diesem Zusammenhang nicht erfasst.
Frist: Über die GEMA-Website ist die Anpassung des ursprünglichen Vertrages und die Rückforderung bis zum 15. Mai 2026 möglich.
SO BEANTRAGEN SIE IHRE VERTRAGSANPASSUNG ONLINE
Die Umstellung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen selbst aktiv werden. So gehen Sie vor:
Weitere Details der GEMA zur Umstellung finden Sie direkt hier:
www.gema.de/umstellung-fs
Wir empfehlen allen betroffenen Mitgliedern, ihre GEMA-Verträge umgehend zu prüfen und anpassen zu lassen.