Die BVMV hat sich nach intensiven Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft VG Wort auf einen neuen Gesamtvertrag geeinigt.
Dieser regelt die Vergütung für die Weiterleitung von Hörfunk- und/oder Fernsehprogrammen sowie mittels Bild- und/oder Tonträgern durch Verteileranlagen an Einzelempfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und anderen Beherbergungsbetrieben (kurz: „Hotelsendetarif“).
Der bisherige Gesamtvertrag zwischen VG Wort und BVMV bestand unverändert seit dem Jahr 2007. Der neue Vertrag ersetzt diese Regelungen ab dem 1. Januar 2026.
Die BVMV hat sich nach intensiven Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft VG Wort auf einen neuen Gesamtvertrag geeinigt.
Dieser regelt die Vergütung für die Weiterleitung von Hörfunk- und/oder Fernsehprogrammen sowie mittels Bild- und/oder Tonträgern durch Verteileranlagen an Einzelempfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und anderen Beherbergungsbetrieben (kurz: „Hotelsendetarif“).
Der bisherige Gesamtvertrag zwischen VG Wort und BVMV bestand unverändert seit dem Jahr 2007. Der neue Vertrag ersetzt diese Regelungen ab dem 1. Januar 2026.
Erfolgreiche Verhandlungen zwischen VG Wort und BVMV
Das Verhandlungsergebnis bestätigt einmal mehr die Rolle der BVMV als starke Interessenvertretung für eine Vielzahl von Musiknutzern, zu denen auch die gastgewerblichen Betriebe und Unternehmen gehören.
Seit 2007 betrug der Vergütungssatz pro Jahr und Zimmer gleichbleibend 1,60 Euro (zzgl. USt.). Nach nunmehr 19 Jahren forderte die VG Wort eine Tariferhöhung.
Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen konnte die BVMV/DEHOGA den von der VG Wort ursprünglich neu geforderten Erhöhungsbetrag reduzieren. Aufgrund des Einsatzes der BVMV/DEHOGA bleiben die Kostensteigerungen auch in diesem Tarif moderat.
Zudem konnte für 4 Jahre gesichert werden, dass sich die Kosten nicht erhöhen.
Weiterhin wurde für Mitglieder der BVMV ein Rabatt von 20 % vereinbart.
Vergütung für vier Jahre und 20 % Rabatt für BVMV/DEHOGA-Mitglieder
Die Vergütung beträgt für vier Jahre unverändert und inklusive des 20 %-Rabatts für BVMV/DEHOGA-Mitglieder,
vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029 je nach Vertrag (zzgl. USt.):
→ 1,84 Euro pro Zimmer und Jahr (2,30 Euro - 20%)
→ 0,46 Euro pro Zimmer und Vierteljahr (0,58 Euro - 20%)
→ 0,15 Euro pro Zimmer und Monat (0,19 € - 20%)
Wird vom Nutzer ein zusätzliches Entgelt verlangt, erhöht sich der Vergütungssatz um 30 %.
Inkasso durch die GEMA , Mitgliedermeldung
Die Abrechnung der Vergütung erfolgt durch die GEMA, die als Inkassobevollmächtigte für die VG Wort tätig ist.